(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FiberNext (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software FiberWorker als Software-as-a-Service (SaaS).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Vertrag richtet sich nicht an Verbraucher.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software FiberWorker zur Termin-, Personal- und Einsatzplanung als webbasierte Anwendung zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (Software-as-a-Service). Der Kunde erhält einen eigenständigen, von anderen Kunden getrennten Bereich.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung bzw. dem gebuchten Paket (siehe § 4).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(1) Die Darstellung der Software und der Pakete auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Paket auswählt und der Anbieter die Bestellung durch Einrichtung des Zugangs und/oder eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
(3) Voraussetzung für die Nutzung ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, soweit personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter des Kunden) verarbeitet werden.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß gewähltem Paket. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Neben der monatlichen Nutzungsgebühr fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Ersteinrichtung an, sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart.
(3) Die monatliche Nutzungsgebühr ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.), je nach dort gewählter Methode per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Betrag wird mit Vertragsschluss und anschließend zu Beginn jeder weiteren Abrechnungsperiode eingezogen; die Rechnung wird dem Kunden in Textform bereitgestellt. Die einmalige Einrichtungsgebühr nach Absatz 2 wird zusammen mit der ersten Zahlung fällig.
(4) Bei Überschreitung der vereinbarten Mitarbeiterzahl eines Pakets ist der Kunde verpflichtet, in das nächsthöhere Paket zu wechseln; der Anbieter weist den Kunden hierauf hin.
(5) Preisanpassungen werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; der Anbieter kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht anteilig erstattet.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden gemäß dem im AVV vereinbarten Löschkonzept deaktiviert und die Daten nach der dort festgelegten Frist gelöscht. Der Kunde erhält auf Wunsch vor der Löschung einen vollständigen Datenexport.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm in die Software eingegebenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen (insbesondere Mitarbeiterdaten).
(3) Der Kunde stellt sicher, dass nur von ihm autorisierte Personen Zugang zur Software erhalten.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, sagt jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit (SLA) zu, sofern nicht individuell schriftlich vereinbart. Zeiten angekündigter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen beim Rechenzentrumsbetreiber oder im Internet), gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt und, soweit zumutbar, vorher angekündigt.
(3) Support erfolgt per E-Mail an info@fibernext.de. Anfragen werden montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters) bearbeitet, in der Regel innerhalb eines Werktages. Eine verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesagt, sofern nicht individuell schriftlich vereinbart.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für diesen Vertrag gezahlten Entgelte, mindestens jedoch auf 500 €.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Anbieter führt zwar eigene tägliche Backups durch, dies entbindet den Kunden nicht von einer eigenen Sorgfaltspflicht bezüglich wichtiger Daten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage, technische Weiterentwicklung) erforderlich ist. Der Kunde wird über Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert und kann innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen; auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs gilt § 5 (Kündigungsrecht) entsprechend.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Bad Langensalza).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.